- Preisausgleichsprinzip
- Begriff der einzelwirtschaftlichen oder gemeinwirtschaftlichen ⇡ Preispolitik für eine Preisstellung, bei der Verluste auf einem Absatzsektor durch entsprechend höhere Gewinne auf einem anderen ausgeglichen werden, z.B. Ausgleich zwischen Inlands- und Exportpreisen, zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen, bes. bei Versorgungsbetrieben (Verlust bei Wasserwerk, Gewinn bei Gaswerk).- Die Kostenrechnung bleibt vom P. unberührt.
Lexikon der Economics. 2013.